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ZPP - INFOS & UPDATES

ZPP Konzepte nach §20 SGB V Wissenswertes

AGP-Arbeitsgemeinschaft Prävention 30.01.2024 10:00

Allgemeine Infos und Neuigkeiten von der ZPP:

 

Die Zentrale Prüfstelle Prävention verbreitet regelmäßig neue Informationen zum Leitfaden Prävention und der Zertifizierung von Präventionskursen. Die zentralen News erhalten Sie hier zusammengefasst. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Internetseite der ZPP.

Hinweis zur Verfahrensprüfung 30.01.2024:

Sobald Verfahren einmal im System der ZPP anerkannt sind ist diese Qualifikation zentral hinterlegt und muss nicht erneut geprüft werden. D.h. Verlängerungen der jeweiligen Lizenz sind für die ZPP nicht notwendig.

Update 16.12.2023:

"Bisher war es notwendig, dass die staatliche Anerkennung von Institutionen der Aus-, Fort- und Weiterbildung über eines von vier Kriterien, beschrieben im Leitfaden Prävention (Fassung März 2023, S. 62), nachgewiesen werden musste. Bei Prüfungen, in denen durch den staatlich anerkannten Berufs- und Studienabschluss bereits 60 Prozent der Mindestkompetenzen nachgewiesen wurden, wird dieses Kriterium für weitere Aus-, Fort- und Weiterbildungen zukünftig entfallen. [...]"

"Der Umfang für Einweisungen in die Verfahren Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation wurden im neuen Leitfaden Prävention dahingehend geändert, sodass diese wieder in einem Umfang von 24 Zeitstunden (32 Unterrichtseinheiten) ausreichend sind."

Info zur Verlängerung der Rückenschullizenz:

Eine Verlängerung der Rückenschullizenz ist nicht mehr nötig. Hierzu folgendes Zitat aus einer Mail der ZPP: „Es wird der Nachweis über eine Rückenschullehrer-Lizenz nach dem Curriculum der Konföderation der deutschen Rückenschulen (KddR) benötigt. Dabei ist es unerheblich, in welchem Jahr diese Rückenschullehrerinnenlizenz erworben worden ist. Wurde das Verfahren also einmal im neuen System anerkannt, haben Sie einen Bestandsschutz darauf.“

Update 01.08.2023:

"Im April letzten Jahres haben wir Sie bereits in einem verbindlichen Informationsschreiben darüber informiert, dass nach dem 31. Dezember 2022 startende Kurse im Live-Stream das sog. IKT-Prüfverfahren in der Zentrale Prüfstelle Prävention abgeschlossen und somit als Onlineseminar zertifiziert sein müssen. ..."

"Vorsorglich möchten wir zudem darauf hinweisen, dass eine hybride Durchführung von Präsenzkursen (Durchführung in Präsenz und per Live-Stream gleichzeitig) nicht gestattet ist. Diese Durchführungspraxis entspricht nicht den Vorgaben des Leitfadens Prävention.

Sofern Sie Kurse online übertragen möchten, müssen diese als Onlineseminar regulär zertifiziert sein. Die entsprechenden Kriterien zur Zertifizierung von Onlineseminaren einschließlich sämtlicher weiterer Formate finden Sie in dem Dokument "Informationen für Anbieterinnen und Anbieter von IKT-Angeboten" welches wir in den Nutzerhilfen hinterlegt haben."

Update 13.01.2023:

"...neue Fassung des Leitfadens Prävention [wurde] durch den GKV-Spitzenverband veröffentlicht ...". "Die Änderungen betreffen schwerpunktmäßig das Handlungsfeld "Ernährung" in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention sowie digitale Angebote nach Kapitel 7, die sich an Kinder und Jugendliche richten."

Update 15.12.2022:

"...ab dem 01.01.2023 [dürfen] auch Programmeinweisungen offiziell als Live-Übertragung für die Kursleitung abgehalten werden...! Wichtig ist dabei, dass für die Prüfung zusätzlich eine Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung des Datenschutzes beigefügt wird. ..."

Update 07.12.2022:

"...hiermit informieren wir Sie erneut darüber, dass am 31.12.2022 die Corona-Sonderregelung, mit der Möglichkeit, Präsenzkurse ohne weitere Qualitätsprüfung live zu übertragen, ausläuft. Ab dem 01.01.2023 müssen alle Kurse, die online durchgeführt und neu begonnen werden, auch als Informations- und Kommunikationstechnologie-basierte Kurse (IKT-Kurse) regulär zertifiziert sein. ..."

 

Allgemeine Informationen zur ZPP und dem Zertifizierungsprozess

Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) ist eine Kooperation von gesetzlichen Krankenkassen, deren Aufgabe es ist die Qualität von Präventionskursen zu sichern.

Die ZPP prüft Kursangebote nach einheitlichen Kriterien gemäß § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V und vergibt ein Prüfsiegel für die unterschiedlichen Handlungsfelder (Bewegung, Entspannung, Ernährung, Suchtmittelkonsum) der Prävention. Somit ist mit dem Qualitätssiegel Deutscher Standard Prävention bundesweit für einen Qualitätsstandard innerhalb der Präventionsangebote gesorgt.

Der Anbieter muss seine Präventionskurse über die bundesweite Datenbank prüfen und zertifizieren lassen, um eine Bezuschussung seitens der kooperierenden  Krankenkassen zu erwirken.

Die zwei Wege der Zertifizierung

Zertifizierung eines eigenen Kurses: zeitaufwendige Erarbeitung einen eigenen Kurskonzeptes inklusive Kursbeschreibung, Stundenverlaufsplänen und Handout für die Teilnehmer, anschließend Eingabe aller Daten in die ZPP-Onlinemaske, um eine Kursprüfung einzuleiten.

Nutzen eines zertifizierten Kurskonzeptes: Kurskonzept ist bereits bei der ZPP zertifiziert und vollständig hinterlegt, nur die Angaben zur Kursgebühr, Teilnehmerzahl, Raumgröße und etwaiger anderer Rahmenbedingungen werden ergänzt, die wichtigen Unterlagen zur Kursdurchführung werden zur Verfügung gestellt.