Um einen Präventionskurs nach § 20 SGB V in ihrer Physiotherapiepraxis anbieten zu dürfen, müssen bestimmte räumliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Anforderungen stammen im Wesentlichen von der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP), die im Auftrag vieler Krankenkassen die Zertifizierung solcher Kurse übernimmt.
Hier sind die wichtigsten räumlichen Voraussetzungen, die sie beachten sollten:
✅ 1. Ausreichende Raumgröße
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Der Kursraum muss groß genug sein, damit alle Teilnehmenden ausreichend Platz haben.
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Richtwert: mindestens 3–4 m² pro Person.
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Bei Bewegungskursen (z. B. Wirbelsäulengymnastik): Platz für Matten, Bewegungsspielraum, ggf. Geräte.
✅ 2. Sauberkeit & Hygiene
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Der Raum muss sauber, gut gelüftet und hygienisch einwandfrei sein.
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Ausreichende Belüftungsmöglichkeiten oder Lüftungssystem.
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Sanitäre Einrichtungen (WC) sollten vorhanden und zugänglich sein.
✅ 3. Ausstattung
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Je nach Kursart: Matten, Hocker, Spiegel, Therabänder, Gymnastikbälle etc.
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Erste-Hilfe-Ausstattung muss verfügbar sein.
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Ausreichende Beleuchtung und ggf. Temperaturregelung.
✅ 4. Barrierefreiheit (empfohlen)
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Nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfohlen: barrierefreier Zugang, besonders bei Kursen für ältere oder eingeschränkte Personen.
✅ 5. Diskretion & Ruhe
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Der Kursraum sollte ungestört nutzbar sein (z. B. keine ständige Störung durch Praxisbetrieb).
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Keine Einsicht durch Dritte, z. B. durch Vorhänge oder Sichtschutz.
✅ 6. Eigenständiger Raum
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Der Raum darf nicht gleichzeitig anderweitig genutzt werden (z. B. als Behandlungszimmer während der Kurszeit).
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Eine klare zeitliche und funktionale Trennung muss gewährleistet sein.