Verfasser: AG Prävention (Vera Schwermer-Funke, Lesezeit: 2 Minuten
Dürfen Menschen mit chronischen Erkrankungen an §20-Präventionskursen teilnehmen?
Im Rahmen des letzten Netzwerktreffens (NWT) der AG Prävention kam eine wichtige Frage auf: Können Menschen mit chronischen Erkrankungen an Präventionskursen nach §20 SGB V teilnehmen? Eine berechtigte Unsicherheit, die sowohl Fachpersonen als auch Betroffene betrifft.
Um hier mehr Klarheit zu schaffen, habe ich bei verschiedenen Krankenkassen nachgefragt. Der grundsätzliche Tenor war erfreulich eindeutig: Die Teilnahme an §20-Präventionskursen ist grundsätzlich auch für Menschen mit chronischen/neurologischen Erkrankungen möglich – und wird von den Krankenkassen sogar ausdrücklich begrüßt. Prävention und Gesundheitsförderung spielen schließlich gerade bei chronischen Verläufen eine wichtige Rolle.
Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung, die berücksichtigt werden sollte: §20-Kurse sind per Definition für Personen gedacht, die keine behandlungsbedürftige Erkrankung haben. Da chronische7neurologische Erkrankungen je nach Ausprägung und aktuellem Zustand durchaus behandlungsbedürftig sein können, kann es im Einzelfall zu Unklarheiten kommen.
Deshalb empfiehlt es sich, vor Kursbeginn Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse zu halten. So lässt sich klären, ob die Teilnahme aus Sicht der Kasse möglich ist und ob die anteilige Kostenübernahme gesichert ist. Zwar ist es eher unwahrscheinlich, dass eine Erstattung abgelehnt wird – eine kurze vorherige Abklärung kann jedoch mögliche Missverständnisse vermeiden. Außerdem ist zu beachten, dass das Angebot zum Teilnehmer/zur Teilnehmerin passt. Dies sollte jedoch immer vor Kursstart abgeklärt werden, ob mit oder ohne Grunderkrankung.
Fazit:
Auch Menschen mit chronischen/neurologischen Erkrankungen sollten ausdrücklich dazu ermutigt werden, an Präventionsangeboten teilzunehmen. Bewegung, Aufklärung und gesundheitsfördernde Maßnahmen können einen wertvollen Beitrag zur Lebensqualität leisten. Mit einer kurzen Abstimmung im Vorfeld steht einer Teilnahme in den meisten Fällen nichts im Wege.
04.05.2026
Fotoquelle: Freepik (Magnific)